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Geschichte von GM international und EU

Geschichte und Entwicklungen von Gender Mainstreaming auf internationaler Ebene und auf EU-Ebene

1985

3. Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Nairobi
Im Rahmen der 3. Weltfrauenkonferenz wurde auf die Kritik an der bestehenden Form der Entwicklungspolitik und der daraus folgenden Forderung nach einer verstärkten Integration von Frauen in den Mainstream eingegangen. So heißt es dann auch im Abschlussbericht von Nairobi: „Frauen sollten ein integraler Bestandteil des Prozesses des Definierens von Zielen und der Gestaltung von Entwicklung sein (...) Organisatorische und andere Mittel, die Frauen befähigen, ihre Interessen und Präferenzen in die Auswertung und Wahl von alternativen Entwicklungszielen einzubringen, sollten identifiziert und unterstützt werden. Dies würde spezifische Maßnahmen beinhalten, die so konzipiert sind, dass die Autonomie von Frauen gesteigert wird, so dass sie Frauen in den Mainstream des Entwicklungsprozesses bringen auf gleicher Basis mit Männern.“ (UN 1986). Auch wenn in diesem Papier weder von Gender noch von Mainstreaming die Rede ist, kann die 3. Weltfrauenkonferenz als ein wichtiger Baustein der Entwicklung der Strategie Gender Mainstreaming gesehen werden.

Literatur:
Report of the World Conference to review and appraise the Achievements of the United Nations Decade for the Women: Equality, Development and Peace. Nairobi, 15. - 26 July 1985. United Nations Publication (Sales No.E. 85.IV.10). New York 1986, 304 Seiten.
In Deutsch verfügbar: Weltfrauenkonferenz vom 15. Juli 1985 bis 27. Juli 1985 in Nairobi, Kenia. Abschlußdokument. "Zukunftsstrategien von Nairobi zur Förderung der Frau". Hrsg: Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Bonn 1988. 118 Seiten.


1994

Europarat setzt Lenkungsausschuss für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein
Der Europarat setzt 1994 einen Lenkungsausschuss für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern (CDEG) ein, der erstmals auf der Ebene des Europarates das Gender Mainstreaming-Konzept aufgreift. Dieser Ausschuss ist direkt beim Ministerkomitee angesiedelt und für Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung verantwortlich.


Europäischer Rat deklariert Chancengleichheit als eine der vorrangigen Aufgabe der EU

Auf seiner Tagung in Essen 1994 erklärte der Europäische Rat die Förderung der Chancengleichheit für Frauen und Männer zu einer der vorrangigen Aufgaben der EU.



1995

4. Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Peking
Auf der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking wird Gender Mainstreaming als Strategie der internationalen Gleichstellungspolitik endgültig eingeführt, als Querschnittsthema bekräftigt und in der 4. Arbeitsplattform der Weltfrauenkonferenz verankert. Dies hat die Konsequenz, dass alle Mitgliedstaaten verpflichtet sind, in ihren nationalen Strategien zur Umsetzung der 4. Weltfrauenkonferenz ein Konzept zur Implementierung von Gender Mainstreaming zu entwickeln.
Die explizite Bezeichnung der Strategie als „Gender Mainstreaming“ taucht auch in diesem Dokument nicht auf. Zu finden ist aber eine Beschreibung des Konzeptes: „Goverments and other actors should promote an active and visible policy of mainstreaming a gender perspective in all politicies and programmes so that before decisions are taken, an analysis is made of the effects on women and men, respectively.“ (UN 1995)
Auf der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking unterzeichneten am 15. September 1995 Delegierte aus 189 Ländern die Pekinger Erklärung und die Pekinger Aktionsplattform, die ein einzigartiges Programm zur Gleichstellung von Frauen und Männern in zwölf kritischen Themenfeldern darstellt. Zu diesen Themenfeldern gehören: „Frauen und Armut“, „Bildung und Ausbildung von Frauen“, „Frauen und Gesundheit“, „Gewalt gegen Frauen“, „Frauen und bewaffnete Konflikte“, „Frauen und Wirtschaft“, „Frauen in Macht- und Entscheidungspositionen“, „Mechanismen zur Förderung von Frauen“, „Menschenrechte von Frauen“, „Frauen und Medien“, „Frauen und Umwelt“, „Mädchen“. Diese zwölf kritischen Themenfelder sind von grundlegender Bedeutung für das Erreichen einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern.

Weitere Informationen:
Homepage: Fourth World Conference on Women
Abschlusserklärung und Aktionsplattform: Beijing Declaration and Platform for Action


Europäische Kommission initiiert interdirektionale Gruppe
Die interdirektionale Gruppe ist für die Vermittlung von Gender Mainstreaming in die Generaldirektion zuständig. Sie entwickelt Schulungsprogramme und gleichstellungsrelevante Gemeinschaftsstrategien. Zudem ist die interdirektionale Gruppe Forum für den Austausch von modellhaften Beispielen und Informationen. Ende 1995 initiierte der Präsident der Europäischen Kommission zusätzlich eine Kommissargruppe „Chancengleichheit“.

Literatur:
Report of the fourth World Conference on Women. Beijing, 1. - 15. September 1995. Vorläufige Ausgabe. New York 1995, 180 Seiten.
In Deutsch verfügbar: Bericht der Vierten Weltfrauenkonferenz. 4. - 15. September 1995 in Beijing. Hrsg.: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) Bonn 1996. 87 Seiten.
(Die Übersetzung des Deutschen Übersetzungsdienstes der Vereinten Nationen ist problematisch, weil Textteile, die mit anderen Kongress- und Menschenrechtsdokumenten im Original identisch sind, anders übersetzt sind als geläufige Textsammlungen und regierungsamtliche Übersetzungen. Dadurch werden wesentliche Verknüpfungen mit den VN-Konferenzen seit Rio in der Aktionsplattform von Peking unsichtbar.)


1996

Europäischen Kommission verpflichtet sich der Strategie Gender Mainstreaming
In der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 21.02.1996 „Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politische Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft“ verpflichtet sich die EU der Strategie Gender Mainstreaming.
Laut der Europäischen Kommission bedeutet Gender Mainstreaming, „dass in allen Phasen des politischen Prozesses – Planung, Durchführung, Monitoring und Evaluation – der Geschlechterperspektive Rechnung getragen wird. Ziel ist die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Nach dem Gender Mainstreaming-Konzept sind politische Maßnahmen stets daraufhin zu prüfen, wie sie sich auf die Lebenssituation von Frauen und Männern auswirken, und gegebenenfalls neu zu überdenken. Nur so kann Geschlechtergleichstellung zu einer Realität im Leben von Frauen und Männern werden. Allen Menschen – innerhalb von Organisationen und Gemeinschaften – muss die Möglichkeit eröffnet werden, ihren Beitrag zu leisten zur Entwicklung einer gemeinsamen Vision einer nachhaltigen menschlichen Entwicklung und zur Verwirklichung dieser Vision.“

Weitere Informationen:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Mitteilung der Kommission „Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft“. KOM (96) 67. Brüssel, 21.02.1996.


1. Jahresbericht „Chancengleichheit für Frauen und Männer in der EU“
Die Europäische Kommission gibt den ersten Jahresbericht zum Thema „Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union“ heraus. In diesem Bericht wird ein allgemeiner Überblick über Entwicklungen und Aktivitäten im Jahr 1996 gegeben.
Seitdem erstellt die Europäische Kommission jährlich den Bericht „Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union“. Er richtet sich an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Ausschuss der Regionen und stellt den aktuellen Umsetzungsstand und konkrete Maßnahmen zur Strategie Gender Mainstreaming dar.


4. EU-Aktionsprogramm für die Chancengleichheit von Männern und Frauen (1996-2000)
Im 4. mittelfristigen Aktionsprogramm für Chancengleichheit von Männern und Frauen wird Gender Mainstreaming zum zentralen Thema. Ziel des Aktionsprogramms ist, „die Einbeziehung der Dimension der Chancengleichheit von Frauen und Männern bei der Konzeption, Durchführung und Begleitung aller Politiken und Aktionen der Union und der Mitgliedstaaten – im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse – zu fördern“.
Mit dieser Zielformulierung wird Chancengleichheit als Querschnittsaufgabe begriffen und der Einsatzbereich und Einfluss der Strategie Gender Mainstreaming auf nationale, regionale und lokale Ebene ausgeweitet.
Schwerpunkte des 4. Aktionsprogramms sind:
  • Eine stärkere Einbeziehung der Dimension der Chancengleichheit in alle Politiken und Aktionen
  • Eine Mobilisierung der Akteure des wirtschaftlichen und sozialen Lebens im Hinblick auf die Verwirklichung der Chancengleichheit für Frauen und Männer
  • Eine Förderung der Chancengleichheit in einer sich wandelnden Wirtschaft, insbesondere im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie auf dem Arbeitsmarkt
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer
  • Die Förderung einer ausgewogenen Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen
  • Die Schaffung günstigerer Voraussetzungen für eine Geltendmachung des Rechts auf Gleichstellung.


1997

Europäische Kommission ernennt Gender Mainstreaming-Beauftragte
Anfang 1997 erarbeitet die interdirektionale Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission ein Strategiepapier zur konkreten Umsetzung der Strategie Gender Mainstreaming. Als Konsequenz daraus werden in 29 Dienststellen hochrangige Beamtinnen und Beamten zu Gender Mainstreaming-Beauftragten ernannt um konkrete Gender Mainstreaming-Politiken zu entwickeln. Sie konzipieren unter anderem den „Leitfaden zur Bewertung geschlechterspezifischer Auswirkungen“, der die Implementierung der Strategie Gender Mainstreaming unterstützen soll.

Literatur:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Leitfaden zur Bewertung geschlechtsspezifischer Auswirkungen. Luxemburg, 1998.


Europäisches Parlament empfiehlt Fortsetzung der Doppelstrategie
Das Europäische Parlament empfiehlt in seiner Entschließung vom September 1997 die Fortsetzung der Doppelstrategie (Gender Mainstreaming plus spezielle Fördermaßnahmen) als einen weiteren Schritt zur Erreichung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Des Weiteren wird eine Schaffung geeigneter Koordinierungsstrukturen, eine Erarbeitung von Bewertungskriterien, eine Überprüfung aller Legislativvorschläge in Bezug auf ihre gleichstellungsrelevante Dimension hin (Gleichstellungsprüfung) und eine Erhebung von geschlechterdifferenzierenden Daten und Statistiken angeregt.


1998

Europarat gibt Definition zu „Gender Mainstreaming“ heraus
Der Europarat gibt die Publikation „Gender Mainstreaming: Conceptual framework, methodology and presentation of good practice“ heraus, in der Gender Mainstreaming wie folgt definiert wird: „the (re)organisation, improvement, development and evaluation of policy processes, so that a gender equality perspective is incorporated in all policies at all levels and at all stages, by the actors normally involved in policy-making“.
Im Laufe des Jahres 1998 übernimmt die Europäische Kommission die Definition des Europarates zu Gender Mainstreaming.
Die Definition von Gender Mainstreaming in der deutschen Übersetzung der Publikation („Gender Mainstreaming besteht in der Reorganisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluation von Entscheidungsprozessen in allen Politikbereichen und Arbeitsbereichen einer Organisation. Das Ziel von Gender Mainstreaming ist es, in alle Entscheidungsprozesse die Perspektive des Geschlechterverhältnisses einzubeziehen und alle Entscheidungsprozesse für die Gleichstellung der Geschlechter nutzbar zu machen.“) wird von einigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für fehlerhaft erklärt und durch folgende ersetzt:
„Gender Mainstreaming besteht in der (Re-)Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung der Entscheidungsprozesse, mit dem Ziel, dass die an politischer Gestaltung beteiligten Akteuinnen und Akteure den Blickwinkel der Gleichstellung zwischen Männern und Frauen in allen Bereichen und auf allen Ebenen einnehmen.“ (Mückenberger/Tondorf/Krell, S.5.)
Da es im deutschsprachigen Raum bis heute keine einheitliche Definition von Gender Mainstreaming gibt, umgehen viele öffentliche Einrichtungen dieses Problem, in dem sie „Gender“ und „Mainstreaming“ getrennt voneinander definieren und die Ziele der Strategie beschreiben.

Literatur:
Mückenberger, Ulrich/ Tondorf, Karin/ Krell, Gertraude: Gender Mainstreaming.-Informationen und Impulse-, Herausgegeben vom Niedersächsischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales; 2. Auflage 2001.


Europäischen Kommission veröffentlicht den ersten Forschungsbericht zu GM
Im März 1998 veröffentlicht die Europäische Kommission den „Fortschrittsbericht der Kommission über Folgemaßnahmen zu der Mitteilung 'Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft'". In diesem Bericht wurden erste Erfahrungen mit der Umsetzung der Strategie Gender Mainstreaming und Kriterien für den zukünftige Prozess beschrieben.

Literatur:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Fortschrittsbericht der Kommission über Folgemaßnahmen zu der Mitteilung „Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft“. KOM (1998) 122. Brüssel, 4.03.1998.


5. Forschungsprogramm der EU integriert Gender Mainstreaming

In das 5. Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (FTE), das 1998 angelaufen ist und eine Laufzeit von fünf Jahren hat, wurde die Strategie Gender Mainstreaming integriert. In diesem Programm geht es zum einen um die Förderung des Dialogs zwischen Wissenschafterinnen und Wissenschaftler und politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger zum Thema "Frauen in der Wissenschaft" und zum anderen um die Entwicklung eines Systems zur Beobachtung des Verhältnisses von Frauen und Wissenschaft. Während der gesamten Laufzeit des 5. Forschungsprogramms werden Studien zu den geschlechtsspezifischen Auswirkungen durchgeführt, um zu prüfen, ob geschlechtsspezifische Belange angemessen berücksichtigt werden.
Auch in den neuen Phasen der Programme Leonardo da Vinci, Sokrates und Jugend wurde ein Schwerpunkt auf die Chancengleichheit für Frauen und Männer gelegt.


1999

Amsterdamer Vertrag tritt in Kraft
Am 1. Mai 1999 tritt der Amsterdamer Vertrag in Kraft, der die Strategie Gender Mainstreamig auf EU-Ebene rechtlich verbindlich festschreibt. Art. 2 und Art. 3 Absatz 2 dieses EG-Vertrags verpflichten die Mitgliedstaaten zu einer aktiven Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming.

Weitere Informationen:
Rechtliche Grundlagen von Gender Mainstreaming
Gleichbehandlung im EG-Vertrag


Verankerung von GM in den beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU
Seit 1998 werden die beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU jährlich festgelegt. Diese Leitlinien basieren auf vier Säulen: Verbesserung der Beschäftigungschancen, Entwicklung des Unternehmergeistes, Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Stärkung der Maßnahmen für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt.
Mit der Verankerung der Strategie Gender Mainstreaming in den beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU werden die Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen nicht nur im Rahmen der Säule 4 (Stärkung der Maßnahmen für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt) begriffen, sondern als Querschnittsaufgabe auch für die drei anderen Säulen definiert. Die Umsetzung dieser Leitlinien in den Nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung der einzelnen Mitgliedstaaten wird von der Kommission jährlich geprüft und bewertet.


2000

Peking +5
Fünf Jahre nach Peking fand vom 5. bis 10. Juni 2000 in New York die 23. UN-Sondergeneralversammlung Peking + 5 statt, um bisher Erreichtes zu resümieren und weitere Entwicklungen zu initiieren. Im Laufe der Konferenz wurde allerdings Kritik sowohl von Nichtregierungsorganisationen (Bericht "Global Alternative Report. 5 years after Beijing") als auch von den Vereinten Nationen (offizielle Auswertungsdokumentation „Review and Appraisal of the Implementation of the Beijing Platform for Action“) an mangelnden Fortschritten auf der Handlungsebene geäußert. Des Weiteren führte u.a. eine konservative Wende innerhalb des Machtgefüges der UN-Staaten dazu, dass bereits festgeschriebene Rechte in Frage gestellt wurden und verteidigt werden mussten.
Am Ende der Konferenz wird eine politische Erklärung, die bereits verabschiedete Dokumente noch einmal bestätigt, herausgegeben („Resolution: Political Declaration“). Außerdem wurden auch Beschlüsse zur Umsetzung von Frauenrechten und Gleichstellungsforderungen verabschiedet und den Regierungen Initiativen vorgeschlagen („Resolution: Further actions and initiatives to implement the Beijing Declaration and Platform for Action“). Diese Beschlüsse gingen allerdings nicht wesentlich über die Aktionsplattform von 1995 hinaus.

Weitere Informationen:
Beijing + 5 Process and Beyond
Peking + 5 Gleichstellung von Frauen und Männern


2001

5. EU-Aktionsprogramm für die Chancengleichheit von Männern und Frauen (2001-2005)
Mit dem 5. EU-Aktionsprogramm soll insbesondere durch die Stützung und Stärkung der Rahmenstrategie der Gemeinschaft die Gleichstellung von Frauen und Männern gefördert werden. Es soll dazu dienen, die Umsetzung horizontaler transnationaler Maßnahmen zu koordinieren, zu unterstützen und zu finanzieren. Konkret soll das 5. EU-Aktionsprogramm Werte und Verhaltensweisen fördern und verbreiten, die Voraussetzungen für die Gleichstellung von Frauen und Männern sind. Des Weiteren soll ein besseres Verständnis der Fragen im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Frauen und Männern, einschließlich unmittelbarer und mittelbarer geschlechtsbedingter Diskriminierung sowie mehrfacher Diskriminierung gegenüber Frauen gefördert werden. Dies soll durch Prüfung, Überwachung und Bewertung der Wirksamkeit von Politiken und Praktiken geschehen. Zudem soll der Informationsaustausch und die Netzwerkarbeit verstärkt werden, um so die Akteure zu befähigen, die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen.


2004

Bericht zur Gleichstellung von Frau und Mann in der Europäischen Union 2004
Auf der Frühjahrstagung im März 2003 forderte der Europäische Rat die Kommission auf, zusammen mit den Mitgliedsstaaten Jahresberichte zum Status Quo der Gleichstellung der Geschlechter vorzulegen. Der erste Bericht vom Februar 2004 beinhaltet die bereits erzielten Fortschritte, die Herausforderungen und politischen Orientierungen sowie die daraus entstandenen Schlussfolgerungen.


2005

Peking+10
Zehn Jahre nach der Unterzeichnung des Abschlussdokuments der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking fand vom 28. Februar bis 11. März 2005 die 49. VN-Frauenrechtskommission statt. Auf dieser Konferenz wurde sowohl die Umsetzung der Aktionsplattform als auch die im Jahr 2000 zu Peking+5 verabschiedeten Abschlussdokumente der 23. VN-Sondergeneralversammlung überprüft. Darüber hinaus wurden aktuelle Herausforderungen und zukunftsorientierte Strategien zur Erreichung der Gleichstellung von Frauen und Männern identifiziert.
Zur Vorbereitung des Überprüfungsprozesses waren alle unterzeichnenden Staaten aufgerufen, in einem Fragebogen über den Stand der nationalen Umsetzung der Pekinger Aktionsplattform zu berichten. Anschließend fanden in allen fünf VN-Regionen Vorbereitungskonferenzen unter Federführung der regionalen VN-Wirtschaftskommissionen statt.


Bericht zur Gleichstellung von Frau und Mann in der Europäischen Union 2005

Der von der Europäischen Kommission am 14.02.2005 vorgelegte Jahresbericht gibt einen Überblick über die Entwicklungen in Sachen Geschlechtergleichstellung in der EU. Es wird dargelegt, dass sich die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der EU in den Bereichen Beschäftigung und Bildung zwar verringern, das geschlechterbezogene Lohngefälle jedoch nahezu unverändert geblieben ist.


Vorschlag für ein Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen
Im März 2005 wird der Vorschlag zur Einrichtung eines Instituts von der EU-Kommission gemacht. Das Institut soll die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten in der Förderung der Geschlechtergleichstellung und der Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts unterstützen.


2006

Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union 2006
Der „Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2006“ erwartet von den Mitgliedstaaten mehr Unterstützung für Frauen bei der Bewältigung familiärer und beruflicher Belastungen. Der Bericht fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, sowohl Männer als auch Frauen beim Balanceakt zwischen Beruf und Privatleben zu unterstützen, zum Beispiel durch ein umfangreicheres und besseres Angebot an Kinderbetreuungsmöglichkeiten, durch innovative und flexible Arbeitsbedingungen oder eine gezieltere Gleichstellungspolitik. Des Weiteren werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die berufliche Segregation und Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern abzubauen und die über die EU-Strukturfonds bereitgestellten Mittel dafür zu nutzen.


Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010
Der „Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010" der EU-Kommission sieht u.a. vor, die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern zu beseitigen, die Work-Life-Balance zu verbessern, Gewalt und Menschenhandel zu bekämpfen, Gender Budgeting zu unterstützen und die Gleichstellung der Geschlechter innerhalb und außerhalb der EU zu fördern.
Für den Zeitraum von 2006-2010 wird Priorität auf folgende Aktionsbereiche gelegt:
  • gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer;
  • bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und Familienleben;
  • Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen;
  • Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt und geschlechterbezogenen Menschenhandels;
  • Abbau von Geschlechterstereotypen in der Gesellschaft;
  • Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU.

Europäischer Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter
Im März 2006 hat der Europäische Rat einen Europäischen Pakt der Geschlechtergleichstellung angenommen. Mit diesem Pakt sollen Maßnahmen auf Mitgliedstaaten- und Unionsebene zu folgenden Themen unterstützt werden:
  • Abbau geschlechtsspezifischer Diskrepanzen und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Stereotypen auf dem Arbeitsmarkt
  • bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Privatleben
  • bessere Politikgestaltung durch eine durchgängige Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts und eine genauere Beobachtung

50. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen
Die 50. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen fand vom 27. Februar bis 10. März 2006 in New York statt und hat unter anderem die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen gefordert.
Im Abschlussdokument zum Thema "gleiche Teilhabe von Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen" hat die Europäische Union auch auf deutsche Initiative hin folgende Punkte verankert:
  • die Bedeutung von CEDAW (Konvention zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung von Frauen),
  • die Notwendigkeit von gendersensibler Bildung,
  • die Befürwortung gezielter Schulungen und Programme zur Befähigung von Frauen und Mädchen zur Übernahme von Entscheidungspositionen,
  • ihre Unterstützung zur gerechten Aufteilung von Berufs- und Familienarbeit zwischen Frauen und Männern und
  • die Notwendigkeit der Berücksichtigung der Rolle von Männern und Jungen bei der Förderung der Gleichstellung.


2007

Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union 2007
Der Bericht 2007 fordert den Rat auf, dass er bei den Mitgliedstaaten darauf achtet, dass es Verbesserungen im Bereich der Beseitigung des Lohngefälles gibt, bei beschäftigungspolitischen Maßnahmen die Gleichstellungsperspektive verstärkt integriert und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben erzielt wird, die Geschlechtergleichstellung im Bereich des demografischen Wandels berücksichtigt wird, die Förderung der Geschlechtergleichstellung druch Strukturfonds kofinanzierte Programme unterstützt und die Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen umgesetzt wird.


Berufung des Verwaltungsrats des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen
2007 wurden die 19 Mitglieder des Verwaltungsrats ernannt, die die Mitgliedstaaten und die Kommission vertreten. Im Rat sitzt aus Deutschland Eva Maria Welskop-Deffaa, Abteilungsleiterin im BMFSFJ, die zurzeit auch Vorsitzende des Verwaltungsrats ist.

2008

Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union 2008
Die Europäische Kommission würdigt den Anstieg der Frauenerwerbsquote und das steigende Bildungsniveau von Frauen in dem jüngst erschienen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2008. Doch im gleichen Atemzug wird deutlich herausgestellt, dass nicht nur weiter an der quantitativen Verbesserung der Beschäftigung von Frauen gearbeitet werden muss, sondern gerade auch im Bezug auf die Qualität der Arbeitsplätze sowie die Bezahlung. Dringender Handlungsbedarf sieht die Kommission auch in den zwei Bereichen Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie in der Teilzeitbeschäftigung von Frauen. Hier sind die Rahmenbedingungen für die Beseitigung der Ungleichheit zwischen Frauen und Männern noch nicht ausreichend hergestellt.


2009

Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union 2009
Der diesjährige Bericht behandelt die Themen geschlechtsspezifische Unterschiede wie Frauenerwerbstätigenquote, Teilzeitbeschäftigung, häusliche und familiäre Pflichten, Bildung, Arbeitsmarktsegregation, Lohnungleichheit, Fach-und Führungskräfte und die politischen und legislativen Entwicklungen wie Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben sowie Geschlechterstereotypen.


Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen
Im April 2009 hat nach einigen Verzögerungen das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen mit Virginija Langbakk als Direktorin seine Arbeit aufgenommen. Das Institut wird die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten in der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts unterstützen. Das Institut soll laut EU-Kommissar Vladimír Špidla ein Exzellenzzentrum für Gleichstellungsfragen sein, das sein Fachwissen und Können zur Verfügung stellt und die allgemeinen Kenntnisse verbessert. Es wird u. a. die Aufgabe haben, den EU-Bürgerinnen und Bürger die Gleichstellungspolitik der Union näher zu bringen, objektive, zuverlässige, auf EU-Ebene vergleichbare Daten zu erheben und auszuwerten und neue methodische Instrumentarien zu entwickeln.


 

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie Informationen zur Gleichstellungspolitik der EU allgemein, zu ihren programmatischen Grundzügen und ihren institutionellen Akteuren.

Desweiteren finden Sie hier Informationen über Ziele, Politikfelder und die Institutionalisierung von Gleichstellungspolitik in ausgewählten europäischen Ländern wie Estland, Dänemark und den Niederlanden:

Das Forschungsprojekt Quality in Gender+ Equality Policies (QUING) untersucht systematisch vergleichend Umfang und Qualität der Gleichstellungspolitiken der 25 EU-Mitgliedstaaten sowie Bulgariens, Rumäniens, Kroatiens und der Türkei.


erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:07