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Gleichstellungsorientierte Folgenabschätzung - Fachtagung des GenderKompetenzZentrums an der Humboldt-Universität zu Berlin

Gleichstellungsorientierte Gesetze sind auch heute noch nicht der Regelfall, sondern eher die Ausnahme. Abhilfe soll die Methode der gleichstellungsorientierten Folgenabschätzung leisten. Am 10. April 2008 fand an der Humboldt-Universität zu Berlin zu diesem Thema eine Fachtagung des GenderKompetenzZentrums statt.

Zu Beginn der Fachtagung gab Sandra Lewalter, Mitarbeiterin am GenderKompetenzZentrum, einen Überblick über die bisherige Entwicklung der gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) in Deutschland. Aufmerksamkeit verdient die Arbeitshilfe "Gender Mainstreaming bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften" von 2004, die allerdings keineswegs durchgängig Anwendung findet.

Dänemark und Kanada arbeiten schon seit Mitte der 90iger Jahre mit Instrumenten der gleichstellungsorientierten Folgenabschätzung; auch Österreich hat jüngst ein solches Instrument in Kraft gesetzt. Agnete Andersen, Rechtsberaterin für das dänische Ministerium für Beschäftigung berichtete über Gender Assessments, die für alle Kabinettvorlagen zwingend als Memos vorliegen müssen.
Arn Sauer, Doktorand der HU Berlin und derzeit in Montreal, lieferte einen Einblick in die neusten Entwicklungen zum Instrument "Gender-based Analysis" aus Kanada, wo mehrere Verwaltungsakteure Kabinettvorlagen auf ihre Gleichstellungsorientierung hin prüfen.
Dr. Christine Gaster vom Gender-Unit der Universität Graz präsentierte den Leitfaden für Legistik, der vom Ministerrat - wenn auch in verkürzter Form - im Juni 2007 veröffentlicht wurde.

In der Diskussion wurde schnell deutlich, dass die inhaltliche Gestaltung der Instrumente nicht entscheidend für eine erfolgreiche Anwendung ist, sondern die gute Einbindung in bestehende Verwaltungsverfahren sowie der politische Kontext einer Implementierung bei solchen Neuerungen. Allgemein wurde der Mangel an integrierten Fortbildungsangeboten für Folgenabschätzungen mit Gender-Kompetenz beklagt.

Nach der Mittagspause wurden Folgenabschätzung zu Gesetzgebungsvorhaben und Wirkungsanalysen aus der Forschung präsentiert. Dr. Alexandra Wagner stellte die ersten Ergebnisse der Studie zur gleichstellungspolitischen Bewertung von Hartz IV dar; ein Querschnittssprojekt in der Wirkungsforschung zur Beschäftigungspolitik im Auftrag des BMAS. Prof. Dr. Gisela Färber, die auch Mitglied im Normenkontrollrat des Bundeskanzleramtes ist, analysierte Gleichstellungsaspekte beim Lohnsteuerverfahren. Sie zeigte auf, welche diskriminierenden Wirkungen mit einer nur scheinbar technischen Gestaltung einhergehen. Sie präsentierte auch eine disrkiminierungsfreiere Alternative zum bestehenden Verfahren, das sogenannte Begünstigungsverfahren.

Prof. Dr. Susanne Baer, Direktorin des GenderKompetenzZentrums und Professorin an der HU, wies schließlich auf die Herausforderungen hin, die sich für gleichstellungsorientierte Folgenabschätzung im Bereich Daten und Statistik stellen. Eine gute gleichstellungsorientierte Folgenabschätzung fragt nicht mehr nur nach den Auswirkungen auf Frauen und Männer. Vielmehr differenzieren gute Daten auch nach weiteren sozialen Strukturmerkmalen, wie z.B. Alter und Herkunft, um so die vielfältigen Lebenslagen von Menschen ohne jeden " bias", also ohne Stereotypisierungen abzubilden.

In der abschließenden Diskussion wurde deutlich, dass Beschäftigte in der Bundesverwaltung für neue und auch gleichstellungsorientierte Methoden und Instrumente zu gewinnen sind, wenn der Handlungsbedarf auch fachpolitisch offensichtlich ist. Ist dies nicht der Fall, wird eine GFA als Formalismus empfunden. Zudem zeigten die Berichte aus der Forschung, dass die Abbildung der komplexen Wirkzusammenhänge von Diskriminierung eine Herausforderung im Vorfeld der Gestaltung wie auch der Evaluation von Gesetzen ist. Insgesamt liegt hier weiterer Klärungs- und Forschungsbedarf vor. Einigkeit bestand aber darin, dass mit der Arbeitshilfe "Gender Mainstreaming bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften" ein wichtiger Baustein für bessere Gesetzgebung vorhanden ist.


Hier finden Sie das Programm der Fachtagung.

Diese Dokumentation der Fachtagung mitsamt allen Präsentation kann auch als gebundene Version beim GenderKompetenzZentrum bestellt werden. Sie wird allen Teilnehmenden der Fachtagung zugestellt.
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Letzte Aktualisierung 30.04.2008
 
 
Lehrstuhl Prof. Dr. S. Baer LL.M.
 
 

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