Pläne der EU zur Errichtung eines Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EUI)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen vorgelegt (vgl. Drucksache 188/05 vom 17.03.2005 des Bundesrates - Unterrichtung durch die Bundesregierung).
Das GenderKompetenzZentrum begrüßt die Gründung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen. Für die Errichtung eines eigenständigen Instituts sprechen zahlreiche Argumente:
- Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht und ein vertraglich verankerter Politikbereich der EU – das zeigen 13 Richtlinien und etwa 200 Urteile des Europäischen Gerichtshofes.
- Trotz Abbau der geschlechtsbezogenen Diskriminierung in verschiedenen Politikbereichen ist Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht durchgängig realisierte Praxis in den EU-Mitgliedstaaten.
- Das unterschiedliche Entwicklungsniveau der EU-Mitgliedstaaten und die harmonisierte Weiterentwicklung in Fragen der Gleichstellung erfordert einen mehrdimensionalen Ansatz und einen umfassenden Policy-Mix.
- Gleichstellung und damit auch die Umsetzung von Gender Mainstreaming ist ein Querschnittsthema und kann nicht in einem Politikbereich - Grundrechte, Arbeitsmarkt, Bildung usw. - durch die Integration in bestehende Institute abgedeckt werden. Gleichstellungsfragen sind so interdependent, das eine Verteilung auf mehrere fachliche Stellen ineffektiv erscheint.
- Andere Institute könne sich von ihrer genuinen Zuständigkeit für Gleichstellungsfragen in ihren Bereichen entbunden fühlen. Hier sollte ein EIG die Arbeit bestehender nationaler Institut unterstützen und Fragen an andere Fachinstitute weitergeben sowie diese eventuell in beim Gender Mainstreaming unterstützen
- Die Eigenständigkeit der Gründung eines Instituts kann dazu führen, es als "Alibieinrichtung" zu missbrauchen. Hier müssen Auftrag und Ausstattung klar geregelt sein.
- Es braucht die Nähe zur Wissenschaft für eine qualitätssichernde Umsetzung von GM. Für eine differenzierte Unterstützung unterschiedlicher Akteure ist die Weisungsfreiheit von politischen Gremien und der Verwaltung entscheidend. Daher sollte die Rolle des geplanten Verwaltungsrates für das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (Artikel 10 der Verordnung) mit der in Artikel 5 festgeschriebenen Unabhängigkeit, also insbesondere der Weisungsfreiheit des Instituts, in Einklang gebracht werden.
- Die Erfahrungen des GenderKompetenzzentrums bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming zeigen unter anderem, das eine große Nachfrage und Notwendigkeit nach weiterführenden Informationen, insbesondere nach vergleichbaren (internationalen) Daten besteht. Das bekunden auch andere Akteuren im Feld, wie z.B. G/I/S/A. Vergleichbare internationale Daten sind auch zwingend notwendig, um längerfristig eine nachhaltige Umsetzung von GM zu gewährleisten. Daher ist die Aufgabe des neu zu gründenden EUI hervorzuheben, für eine Verbesserung der "Vergleichbarkeit, Objektivität und Zuverlässigkeit von Daten auf europäischer Ebene" zu sorgen. Im Sinne von Gender Mainstreaming wäre zu prüfen, ob die Entwicklung eines einheitlichen Systems der Datensammlung und Datenanalyse durch zuständige Stellen wie z.B. durch Eurostat geleistet werden müsste. Sinnvoll wird es sein, dass ein EIG dazu Beratungen anbietet. Positiv ist sicherlich, das ein EUI die Möglichkeit erhält, selbst Daten zu erheben, aber ebenso wichtig wird es ein Recht sein, andere (üblich fachlich zuständige) Institute zu beraten, welche Daten zu erheben sind.

