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Regierungsentwurf zur Neuregelung der Lohnsteuer bei Eheleuten

Die Bundesregierung schlägt mit dem Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 vom 26.07.2007 ein neues Anteilsverfahren für Eheleute vor. Die geplante Neuregelung soll eine Alternative neben der bisher gängigen Lohnsteuerklassenkombination III und V sein, ersetzt diese also nicht. Der Gesetzesentwurf ist eine Reaktion auf die langjährige Kritik an der bisherigen Lohnsteuerklassenkombination III und V. Denn diese Lohnsteuerklassenkombination bewirkt durch die Berücksichtigung aller Freibeträge in der Lohnsteuerklasse III für den Ehegatten mit der Lohnsteuerklasse V eine unverhältnismäßig hohe Steuerbelastung und einen geringeren Nettolohn. Da bisher hauptsächlich (Ehe-)Frauen aufgrund des durchschnittlich geringeren Einkommens in der Lohnsteuerklasse V eingestuft sind, treffen auch sie insbesondere die negativen Folgen dieser steuerlichen Eingruppierung. Das neue optionale Anteilsverfahren soll diesen Effekt reduzieren. Auf Antrag beim Finanzamt können gemeinsam veranlagte Eheleute die für den Gesamtarbeitslohn anfallende Lohnsteuer im Verhältnis ihrer Bruttolöhne aufteilen.

Das Bundesfinanzministerium kommt aufgrund der im Gesetz enthaltenen gleichstellungspolitischen Folgeabschätzung zu folgendem Schluss:
„Im Zuge der gemäß § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerienvorzunehmenden Relevanzprüfung sind unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenssituation von Frauen und Männern keine Auswirkungen erkennbar, die gleichstellungspolitischen Zielen zuwiderlaufen. Unter Gender-Gesichtspunkten ist die optionale Einführung des Anteilsverfahrens bei der Lohnsteuer für Ehegatten vor dem Hintergrund der gegebenen tatsächlichen Nutzung der Lohnsteuerklassen III und V durch Frauen und Männer hervorzuheben. Das Anteilsverfahren ermöglicht eine faire Verteilung der Lohnsteuerlasten innerhalb einer Ehe und senkt die der Steuerklasse V zugeschriebene Hemmschwelle für sozialversicherungspflichtige (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit.“

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hingegen bemängelt in seiner Stellungnahme, dass die Neuregelung des Lohnsteuerverfahrens die bestehende Benachteiligung von Frauen nicht aufhebt. Die Stellungnahme des djb finden Sie hier. Die Hans-Böckler-Stiftung hat sich der Kritik des djb angeschlossen. Das entsprechende Dokument finden Sie hier.


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Letzte Aktualisierung 29.11.2007
 
 
Lehrstuhl Prof. Dr. S. Baer LL.M.
 
 

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