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„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Bedeutung für die Implementierung von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe“

Fachgespräch des GenderKompetenzZentrums am 17. Oktober 2007 in der Humboldt-Universität zu Berlin

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat bis zu einer Verabschiedung im August 2006 zu heftigen, zum Teil auch emotional geführten Debatten nicht nur in der Fachöffentlichkeit geführt. Inzwischen ist klar, dass es nicht zu einer – vielfach nahezu beschworenen – Klageflut gekommen ist oder kommen wird. Inzwischen sind Unternehmen und Betriebe mehr oder weniger mit den nach dem AGG durchzuführenden Schulungen sowie mit der Einrichtung der erforderlichen Beschwerdestelle beschäftigt. Alltag ist eingekehrt.

Aber nicht nur die Privatwirtschaft ist mit der Umsetzung des AGG befasst. Das AGG gilt auch für den öffentlichen Dienst. Diesen Umstand hat das GenderKompetenzZentrum zum Anlass genommen, ein Fachgespräch zum AGG und seiner Bedeutung für Gleichstellung als Querschnittsaufgabe zu veranstalten. Es diente dazu, gemeinsam mit denjenigen, die in den Ressorts für die Umsetzung von Gender Mainstreaming (GM) zuständig sind, strategisch zu überlegen, wie das AGG für die Weiterentwicklung von Gleichstellungsorientierung in den einzelnen Häusern genutzt werden kann. Die Teilnehmenden waren sich einig, dass sich die Umsetzung des AGG bisher hauptsächlich in juristischen Fachdiskussionen erschöpft. Die Möglichkeiten, das AGG auch als Chance für gelebte Vielfalt zu kommunizieren, seien weithin nicht genutzt worden.
Sinnvoll scheint es, wenn GM-Zuständige mit den für das AGG fachlich Zuständigen, wie z.B. den Personalverantwortlichen für Fortbildung kooperieren. Beispielsweise könnten dann gemeinsame Veranstaltungen zum AGG nicht nur juristische Spitzfindigkeiten vermitteln, sondern die gemeinsame, sinnvolle Zielrichtung von GM als Strategie und vom AGG als neuer Rechtsgrundlage transportiert werden: Es geht um die Anerkennung der Leistung eines jeden einzelnen Menschen und darum wie eine Organisation gestaltet sein sollte, die mit ihren Beschäftigten diskriminierungsfrei umgeht. Es geht also nicht um Zwang zur Angleichung oder Bevormundung.
Nicht nur neue Möglichkeiten waren Thema, sondern auch altbekannte Probleme und Widerstände: Mangelhafte Top-Down Unterstützung, fehlende Gender-Kompetenz bei den Beschäftigten sowie das Empfinden vieler Beschäftigter, in Zeiten starker Arbeitsverdichtung nun auch noch Extra-Arbeit zu Gleichstellung leisten zu sollen.

Bedauert wurde einhellig, das es derzeit keine ressortübergreifende und dauerhafte Struktur für die gemeinsame Bearbeitung solcher und anderer zukunftsweisender Fragen gibt. Als positiven Impuls nahmen alle Beteiligten die Herausforderung mit ins Büro, auch unter schwierigen Bedingungen die öffentliche Aufmerksamkeit für das AGG in ihren jeweiligen Häusern für das gemeinsame Ziel Gleichstellung zu nutzen.

Weitere Informationen zum AGG finden Sie auf unseren Seiten hier. Interessieren Sie sich für die einzelnen Schritte der Umsetzung von GM dann klicken Sie bitte hier.
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Letzte Aktualisierung 03.01.2008
 
 
Lehrstuhl Prof. Dr. S. Baer LL.M.
 
 

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