„Equal Pay Day” am 15. April
Zum ersten Mal findet am 15. April dieses Jahr der „Equal Pay Day” auch in Deutschland statt. Initiiert vom Frauennetzwerk Business and Professional Women (BPW Germany) und gefördert vom BMFSFJ wird damit die internationale Idee aufgegriffen, mit einem Aktionstag auf das Verdienstgefälle zwischen Frauen und Männern hinzuweisen.
Auf der Homepage des Equal Pay Day finden Sie einen Überblick über die Veranstaltungen und Aktionen, die an diesem Tag in zahlreichen Städten stattfinden.
Über 90 Prozent der Bevölkerung stimmen der Forderung zu, dass Frauen und Männer selbstverständlich gleich bezahlt werden sollten, wie eine jüngst veröffentlichte Sinus-Milieu-Studie herausgefunden hat. Sie wurde vom BMFSFJ in Auftrag gegeben, um zu ermitteln, wie das Thema Entgeltgleichheit von Frauen und Männern in verschiedenen Milieus wahrgenommen wird und welche Erwartungen an die Politik bestehen.
Familien- und Frauenministerin Ursula von der Leyen betont in ihrer Pressemitteilung zum Equal Pay Day, dass die Lohnschere weit auseinander klafft. Auch statistische Daten unterstreichen immer wieder, dass das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit”, das schon die Erste Frauenbewegung durchzusetzen versuchte, noch nicht erreicht ist:
So weist der EU-Gleichstellungsbericht 2008 darauf hin, dass in diesem Gebiet „seit mehreren Jahren keine bedeutenden Fortschritte” festzustellen sind und das im europäischen Durchschnitt Frauen 15% weniger verdienen als Männer (S.4). In Deutschland ist die Lage – wie häufig thematisiert – unterdurchschnittlich schlecht: Hier beträgt das Verdienstgefälle 22%. Nur Zypern und Estland schneiden schlechter ab. Ähnliche Ergebnisse stellt die Vergleichsstudie „The gender pay gap - Origins and policy responses” der Europäischen Kommission zusammen.
Das Statistische Bundesamt kommt in seiner Gehalts- und Lohnstrukturerhebung zu einem Verdienstgefälle von 20,1% für das frühere Bundesgebiet und 11,7% für die neuen Bundesländern (vgl. BMFSFJ, S. 10).
Die teilweise auftauchenden Abweichungen in den konkreten Daten basieren auf den unterschiedlichen Datengrundlagen: Während die EU den durchschnittlichen Brutto-Stundenlohn zu Grunde legt (Vgl. Gleichstellungsbericht, S. 24), gehen die angegebenen Daten des Statistischen Bundesamtes auf die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste Vollzeitbeschäftigter (Produzierendes Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe) zurück.
Der Vorteil der Bruttoverdienste als Grundlage der Analyse besteht darin, nicht potentielle Gender-Effekte der Besteuerung mit jenen der Bezahlung zu verquicken. Bei Verwendung der Netto-Angaben würde die Ungleichheit zwischen Frauen und Männern größer ausfallen. Dass entweder auf die Stundenlöhne oder aber die Monatsverdienste von Vollzeitbeschäftigten zurückgegriffen wird, liegt daran, dass in beiden Fällen die Arbeitszeit klar definiert ist. Viele andere Datensätze z.B. über Teilzeitbeschäftigung weisen die Stundenzahl nicht aus und erlauben insofern weniger präzise Schlüsse (vgl. Gender-Datenreport S. 169f).
Zahlreiche Akteure auf verschiedenen Ebenen arbeiten daran, die Entgeltungleichheit zu beenden.
Die Europäische Kommission stellt im Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 als Ziel die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede heraus und gab 2007 die Mitteilung „Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles” heraus. Im März 2008 veröffentlichte sie den kurzen Film „Waging war on the gender pay gap”, in dem Betroffene sowie Expertinnen und Experten aus verschiedenen europäischen Ländern zu Wort kommen.
Das BMFSFJ veröffentlichte mit „Fair P(l)ay - Entgeltgleichheit für Frauen und Männer” im Januar 2008 einen Leitfaden zur Durchsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts bei gleicher und gleichwertiger Arbeit.
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat eine Kampagnenhomepage zur Bekämpfung der Gehaltsdifferenz erstellt, die unter dem Namen www.schluss-mit-dem-unsinn.de erreichbar ist. Dort findet sich auch ein Kinospot zum Thema.
Um das Verdienstgefälle effektiv zu bekämpfen, ist ein differenzierter Zugang nötig, der – wo immer sachlich geboten – nicht nur Geschlecht, sondern auch andere Kategorien einbezieht. So weist die Europäische Kommission darauf hin, dass das Alter eine Rolle spielt, indem beispielsweise das Verdienstgefälle bei Berufsanfängern geringer ist. Auch die Lebensform ist wichtig: so ist das Gefälle höher bei verheirateten und niedriger bei ledigen Männern und Frauen (Comparative Review, S.11). Für Entgeltungleichheit entlang mancher Kategorien wie beispielsweise „Rasse” sind in Deutschland bislang kaum Daten zugänglich. Andere Länder wie beispielsweise Brasilien haben entsprechende Analysen vorliegen und beziehen sie in den Kampf gegen Entgeltungleichheit ein.
Auf der Homepage des Equal Pay Day finden Sie einen Überblick über die Veranstaltungen und Aktionen, die an diesem Tag in zahlreichen Städten stattfinden.
Über 90 Prozent der Bevölkerung stimmen der Forderung zu, dass Frauen und Männer selbstverständlich gleich bezahlt werden sollten, wie eine jüngst veröffentlichte Sinus-Milieu-Studie herausgefunden hat. Sie wurde vom BMFSFJ in Auftrag gegeben, um zu ermitteln, wie das Thema Entgeltgleichheit von Frauen und Männern in verschiedenen Milieus wahrgenommen wird und welche Erwartungen an die Politik bestehen.
Familien- und Frauenministerin Ursula von der Leyen betont in ihrer Pressemitteilung zum Equal Pay Day, dass die Lohnschere weit auseinander klafft. Auch statistische Daten unterstreichen immer wieder, dass das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit”, das schon die Erste Frauenbewegung durchzusetzen versuchte, noch nicht erreicht ist:
So weist der EU-Gleichstellungsbericht 2008 darauf hin, dass in diesem Gebiet „seit mehreren Jahren keine bedeutenden Fortschritte” festzustellen sind und das im europäischen Durchschnitt Frauen 15% weniger verdienen als Männer (S.4). In Deutschland ist die Lage – wie häufig thematisiert – unterdurchschnittlich schlecht: Hier beträgt das Verdienstgefälle 22%. Nur Zypern und Estland schneiden schlechter ab. Ähnliche Ergebnisse stellt die Vergleichsstudie „The gender pay gap - Origins and policy responses” der Europäischen Kommission zusammen.
Das Statistische Bundesamt kommt in seiner Gehalts- und Lohnstrukturerhebung zu einem Verdienstgefälle von 20,1% für das frühere Bundesgebiet und 11,7% für die neuen Bundesländern (vgl. BMFSFJ, S. 10).
Die teilweise auftauchenden Abweichungen in den konkreten Daten basieren auf den unterschiedlichen Datengrundlagen: Während die EU den durchschnittlichen Brutto-Stundenlohn zu Grunde legt (Vgl. Gleichstellungsbericht, S. 24), gehen die angegebenen Daten des Statistischen Bundesamtes auf die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste Vollzeitbeschäftigter (Produzierendes Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe) zurück.
Der Vorteil der Bruttoverdienste als Grundlage der Analyse besteht darin, nicht potentielle Gender-Effekte der Besteuerung mit jenen der Bezahlung zu verquicken. Bei Verwendung der Netto-Angaben würde die Ungleichheit zwischen Frauen und Männern größer ausfallen. Dass entweder auf die Stundenlöhne oder aber die Monatsverdienste von Vollzeitbeschäftigten zurückgegriffen wird, liegt daran, dass in beiden Fällen die Arbeitszeit klar definiert ist. Viele andere Datensätze z.B. über Teilzeitbeschäftigung weisen die Stundenzahl nicht aus und erlauben insofern weniger präzise Schlüsse (vgl. Gender-Datenreport S. 169f).
Zahlreiche Akteure auf verschiedenen Ebenen arbeiten daran, die Entgeltungleichheit zu beenden.
Die Europäische Kommission stellt im Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 als Ziel die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede heraus und gab 2007 die Mitteilung „Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles” heraus. Im März 2008 veröffentlichte sie den kurzen Film „Waging war on the gender pay gap”, in dem Betroffene sowie Expertinnen und Experten aus verschiedenen europäischen Ländern zu Wort kommen.
Das BMFSFJ veröffentlichte mit „Fair P(l)ay - Entgeltgleichheit für Frauen und Männer” im Januar 2008 einen Leitfaden zur Durchsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts bei gleicher und gleichwertiger Arbeit.
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat eine Kampagnenhomepage zur Bekämpfung der Gehaltsdifferenz erstellt, die unter dem Namen www.schluss-mit-dem-unsinn.de erreichbar ist. Dort findet sich auch ein Kinospot zum Thema.
Um das Verdienstgefälle effektiv zu bekämpfen, ist ein differenzierter Zugang nötig, der – wo immer sachlich geboten – nicht nur Geschlecht, sondern auch andere Kategorien einbezieht. So weist die Europäische Kommission darauf hin, dass das Alter eine Rolle spielt, indem beispielsweise das Verdienstgefälle bei Berufsanfängern geringer ist. Auch die Lebensform ist wichtig: so ist das Gefälle höher bei verheirateten und niedriger bei ledigen Männern und Frauen (Comparative Review, S.11). Für Entgeltungleichheit entlang mancher Kategorien wie beispielsweise „Rasse” sind in Deutschland bislang kaum Daten zugänglich. Andere Länder wie beispielsweise Brasilien haben entsprechende Analysen vorliegen und beziehen sie in den Kampf gegen Entgeltungleichheit ein.
Weitere Literatur und Datenquellen zur Entgeltgleichheit
- ver.di: Genderpolitischer Datenwegweiser – Handbuch und Hilfestellung zum Umgang mit genderrelevanten Fragen und Daten, Berlin 2005.
- BMFSFJ (Hg.): Gender-Datenreport, Kapitel 3: Erwerbseinkommen von Frauen und Männern, Berlin 2005.
- Busch, Anne / Holst, Elke: Verdienstdifferenzen zwischen Frauen und Männern nur teilweise durch Strukturmerkmale zu erklären, in: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Wochenbericht 15/2008, S. 184-190.
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: Ursachen für Lohnunterschiede angehen - Positionspapier zur Entgeltgleichheit (Equal Pay) von Frauen und Männern, Berlin, März 2008.
Erarbeitet von Sebastian Scheele

