50 Jahre EU – 50 Jahre europäische Gleichstellungspolitik
Am 25. März 2007 jährt sich der Abschluss der Römischen Verträge zum fünfzigsten Mal. Die Römischen Verträge sind der Ausgangspunkt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die dann zur Europäischen Union mit inzwischen 27 Mitgliedstaaten erweitert wurde. Was viele nicht wissen: Die Römischen Verträge sind auch der Beginn der europäischen Gleichstellungspolitik. Mit Artikel 119 der Römischen Verträge wurde schon im Jahre 1957 der Grundsatz „Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit“ im Europarecht verankert. Seither ist die Europäische Union in vielerlei Hinsicht zum Motor gleichstellungspolitischer Aktivitäten geworden, nicht zuletzt durch die Strategie des Gender Mainstreaming. Nach wie vor bleibt jedoch viel zu tun: Schon der Grundsatz der Lohngleichheit für Frauen und Männer wurde bis heute nicht realisiert. So verdienen Frauen in Europa im Durchschnitt pro Arbeitsstunde immer noch 15 Prozent weniger als Männer (EU-Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2006); in Deutschland liegt die Entgeltdifferenz sogar bei mindestens 20 Prozent (Gender-Datenreport 2005). Damit nimmt Deutschland einen der letzten Rangplätze unter den EU-Staaten ein. Neben der Angleichung der Einkommen und dem Ziel der wirtschaftlichen Unabhängigkeit für Frauen und Männer stehen aber auch Themen wie z.B. die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, eine ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen von Frauen und Männern in ihrer Vielfalt sowie der Abbau von Geschlechterstereotypen auf der gleichstellungspolitischen Agenda, die die Europäische Union zukünftig beschäftigen wird.

